Leistungen

Back
Profile image

Christoph Steinke

Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen

Wir bieten für kleine und mittlere Unternehmen eine Beratung auf Energieeffizienz.
Diese Beratung kann mit 80 Prozent (max. 8000 Euro) von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst werden. Von der Antragstellung bis zum Erhalt der Fördergelder werden Sie von uns unterstützt. Ob Sie als Beratungsempfänger primär Wert auf Kostenreduzierung legen oder mit Ihrem Unternehmen ein klimafreundliches Zeichen durch CO2-Reduzierung setzen möchten, als Beratungsempfänger können Sie bei Inanspruchnahme des aktuellen Förderprogramms der BAFA selbst darüber entscheiden.
Unsere Beratung ist durch Unabhängigkeit gekennzeichnet. Im Gegensatz zu Beratungen von Fenster-, Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieversorger garantiert unsere Beratung Produktneutralität und Objektivität. Diese Unabhängigkeit ist Voraussetzung für eine Listung bei der BAFA als Energieeffizienzberater.
Übrigens, die Inanspruchnahme von BAFA-Zuschüssen verpflichtet nicht zur Umsetzung von empfohlenen Maßnahmen. Allerdings ist eine Beratung durch Experten oft Voraussetzung für eine Förderung bei Verbesserungen.

Energiesparberatung für private Verbraucher

Bei einer Beurteilung von Wohngebäuden und Wohnraum kann ein Zuschuss von 60 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Auch hier können wir dem Antragsteller Hilfestellungen beim Abrufen der Zuschüsse geben.
Wie bei anderen Förderprogrammen verpflichten die Empfehlungen von Maßnahmen nicht zur Umsetzung. Allerdings kann eine Beratung durch einen unabhängigen Experten ein Türöffner für weitere Förderprogramme sein.

Energieaudit nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G)

Alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten, sind nach der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) verpflichtet, ein Energieaudit von qualifizierten und akkreditierten Experten durchführen zu lassen.
Ausgenommen sind Unternehmen, die nach DIN EN ISO 500001 ein Energiemanagement, oder ein validiertes Umweltmanagement nach der Verordnung EG Nr. 1221/2009 (EMAS) erfolgreich eingeführt haben.
Weitere Informationen über Energieaudits, wie die Beurteilungen von betroffenen, oder nicht betroffenen Unternehmen, bis hin zu Bußgeldvorschriften, bekommen Sie direkt von der kontrollierenden Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder aus deren Merkblatt.
Profitieren Sie von unseren branchenspezifischen Erfahrungen. Wir sind bemüht, durch Empfehlungen für mehr Energieeffizienz eine positive Wirkung bei der gesetzlichen Verpflichtung zu Energieaudits für Sie zu erreichen.

Energieausweise

Nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV), sind bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien jedweder Art, Energieausweise vorzulegen.
Von uns bekommen Sie sogenannte Bedarfs- und Verbrauchsausweise für alle Arten von Immobilien.

Baubegleitung

Für zahlreiche Förderprogramme zu Sanierungen und Maßnahmen zur energetischen Verbesserung von Gebäuden ist eine Begleitung durch qualifizierte Experten notwendig. Wir prüfen die fachgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen. Eine Baubegleitung kann ebenfalls als förderungswürdig eingestuft werden und wird mit einem 50%igen Zuschuss unterstützt.